Übernachtung und Verpflegung
Preisliste Stand: August 2020
- Für Gruppen mit geringen finanziellen Mittel ist eine Preisreduzierung auf Anfrage möglich.
- Gruppen/Einzelne mit großzügigeren finanziellen Mitteln bitten wir um einen Spendenaufschlag nach Selbsteinschätzung, den sogenannten Solidarpreis. Danke.
- Bei Mehrfachbuchungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Tagungen/Seminare/Fortbildungen/Feste |
Preise |
Anmerkung |
Einzelzimmer |
50,00 € |
Mit Bad |
2-Bettzimmer / Person |
30,00 € |
Mit Bad |
Für Gruppen: |
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|
Aufschlag Einzelübernachtung / eine Nacht |
5,00 € |
Pro Person |
Aufschlag Einzelreisende bis 5 Personen |
10 % |
Auf den Preis für Übernachtung Zimmer mit Bad |
Bettwäsche und Handtücher |
10,00 € |
Einmalig pro Person. Bitte bei Buchung bestellen. Danke |
Ferienwohnung |
Auf Anfrage |
ca. 90 qm, 4 Räume mit bis zu 8 Schlafplätzen |
Zelten / Wohnmobil |
10,00 € |
Pro Person |
Seminarraummiete inklusive Bestuhlung |
70,00 € |
Raum Smaragd, Raum Bernstein, Raum Topas- 42qm |
Theatersaal / Helfensteinsaal |
200,00 € |
Im Sommer / außerhalb der Heizperiode* |
Medien: Beamer und Großfernseher |
10,00 € |
pro Tag |
Verpflegung * pro Person |
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Besondere Wünsche bitte anfragen. |
Tagespauschale |
10€ |
pro Tag: für Tagesgäste für Pausengetränke und Infrastruktur |
Tee, Kaffee, Heißes Wasser, Leitungswasser stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. |
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Eine Feuerschale inklusive Feuerholz im Außenbereich kann nach Absprache zur Verfügung gestellt werden |
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* Die Verpflegung ist vegetarisch und erfolgt mit Zutaten aus überwiegend biologischem Anbau, regional, saisonal und fairtrade. |
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Kinder, die Teil einer Gruppe mit Erwachsenen sind: |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Tagungshauses der Lebensbogen eG
Auf dem Dörnberg 13 – 34289 Zierenberg
Stand: November 2019
1 Anfragen und Reservierungen
Termine können für maximal 14 Tage reserviert werden. Ist nach Ablauf dieser Zeit keine verbindliche schriftliche Anmeldung bei dem Lebensbogen eG Tagungshaus eingegangen, verfällt die Terminreservierung.
2 Verbindliche Buchungen
Die schriftliche Bestätigung Ihrer Buchungsanfrage durch das Lebensbogen eG Tagungshaus ist verbindlich und dient als Rechnungsgrundlage.
3 Preise
Abrechnungsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste.
4 Rücktritt – Stornierung
Rücktritte, Stornierungen und Teilstornierungen müssen in Textform erfolgen. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Buchungen wieder abgesagt werden und wir die Termine in der dann noch verbleibenden Zeit nicht mehr anderweitig vergeben können. Dies hat für uns zu erheblichen Umsatzausfällen geführt. Um das Risiko der Ausfälle nicht mehr allein zu tragen, haben wir unsere Stornobedingungen angepasst. Wir bitten um Verständnis.
4.1 Stornierungen bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos.
4.2 Bei Stornierungen von 2 bis 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 35 % des ursprünglichen Rechnungsbetrages/Buchungsbestätigung auf Übernachtung und Seminarräume an.
4.3 Bei Stornierungen von 14 Tagen bis 2 Monaten vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des ursprünglichen Rechnungsbetrages/Buchungsbestätigung auf Übernachtung und Seminarräume an.
4.3.1. Stornierungen und Teilstornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind bis zu 4 Personen kostenfrei.
4.4 Bei Stornierungen ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des ursprünglichen Rechnungsbetrages / Buchungsbestätigung auf Übernachtung, Seminarräume und Verpflegung an.
4.5 Bei Reduzierung der vereinbarten Belegtage fällt eine Ausfallgebühr analog einer Teilstornierung an.
5 Schadenersatz
Für verursachte Schäden ist der/die jeweilige Verursacher*in haftbar. Kinder sind zu beaufsichtigen.
6 Sonstiges
6.1 Die Räume des Tagungshauses sind rauchfrei.
6.2 Die jeweilige Veranstaltungsleitung verhandelt mit dem Tagungshaus, führt die Teilnehmer*innenliste und rechnet mit dem Tagungshaus ab.
6.3 Das Lebensbogen eG Tagungshaus behält sich die Kündigung gegenüber der Veranstaltungsleitung vor, wenn das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund aufgelöst werden muss. Ein wichtiger Grund ist unter anderem dann gegeben, wenn eine Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt, wenn die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt wie Strom- und Wasserausfall unmöglich geworden ist. Seitens des Mieters können in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden . Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
6.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
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Preisliste August 2020 und AGBs.pdf
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FeWo Preisliste/AGB's 2020.03.pdf
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